Die internen Untersuchungen betreffen das Personal der EU, erfolgen also an folgenden Orten: Herkunftsort, Ort des Interessenschwerpunkts, Ort, an dem die Unregelmäßigkeit bzw. das Delikt zum Nachteil der Interessen der Union oder des guten Rufs der europäischen Organe stattfand. Dem geographischen Anwendungsbereich sind lediglich durch das Recht des Staates Grenzen gesetzt, in dem die Untersuchung stattfindet.
So könnten sich zum Beispiel Ermittler nach Frankreich zu einer Beweisaufnahme begeben, die Verantwortlichen für finanzielle Transaktionen in Brüssel einbestellen oder ein Rechtshilfeersuchen an Spanien richten, um Geldtransfers über das Konto der von der Untersuchung betroffenen Person zu überprüfen.
Das OLAF ermittelt in Fällen
- in allen EU-Ländern
- in allen anderen Ländern
- mit internationalem oder grenzübergreifendem Bezug oder bei denen aufgrund der Vorgehensweise der Betrüger flächendeckende Maßnahmen erforderlich sind.
Derzeit finden die meisten internen Untersuchungen in Brüssel und Luxemburg statt, weil dort ein Großteil des Personals und der Mitglieder der europäischen Institutionen tätig ist. Das OLAF arbeitet eng mit Polizei und Justiz dieser beiden Dienstorte zusammen.