Das unmittelbare Untersuchungsergebnis ist die Feststellung des Sachverhalts. Nach den EU-Vorschriften ist die abgeschlossene Ermittlung der belastenden wie auch entlastenden Fakten eine Voraussetzung für weitere Konsequenzen.
Die Sachverhaltsfeststellung des OLAF kann auch den Freispruch von Bediensteten der Europäischen Union zur Folge haben, gegen die falsche Behauptungen oder eine missbräuchliche Anzeige vorgebracht wurden.
Am Schluss einer Untersuchung gibt der Generaldirektor Empfehlungen dazu ab, ob Folgemaßnahmen zu ergreifen sind oder nicht. Diese Empfehlungen können betreffen:
- Disziplinarmaßnahmen wie Rüge, Rückstufung, Entlassung usw.
- Verwaltungsmaßnahmen wie Vertragsänderung, Änderung von Regeln, Verbesserung der Einstellungsverfahren usw.
- Finanzielle Maßnahmen wie Rückforderung ausgezahlter Mittel, finanzielle Sanktionen, Ausschluss von Vergabeverfahren und/oder
- gerichtliche Maßnahmen wie Übergabe an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Diese Maßnahmen müssen von den Organen der Europäischen Union und den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten getroffen werden. Das OLAF besitzt keinerlei Befugnisse für Sanktionen oder Maßnahmen in Bezug auf Personen, gegen die ermittelt wird oder Personen, denen nachweislich eine Verantwortung angelastet werden kann.