Alle natürlichen oder juristischen Personen und Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes oder anderen Landes können in jeder EU-Amtssprache und ggf. anonym dem OLAF Informationen über Verfehlungen von EU-Bediensteten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben übermitteln, die einen ernsthaften Verdacht auf Betrug, Korruption oder eine sonstige Straftat zum Schaden der finanziellen Interessen der EU begründen.
Sie müssen nicht warten, bis Sie im Besitz von Beweisen sind. Die Ermittlungen sind Aufgabe des OLAF.