Die Hercule-Programme dienten dem Schutz der finanziellen Interessen der EU. Sie unterstützten Maßnahmen zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption zulasten des EU-Haushalts. Sie wurden vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung verwaltet.
Das Programm Hercule I wurde 2004 mit dem Beschluss Nr. 804/2004/EG eingerichtet und im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007–2013 mit dem Beschluss Nr. 878/2007/EG zu Hercule II (2007–2013) und nachher zu Hercule III (2014-2020) verlängert (Verordnung (EU) Nr. 250/2014) .