Koordinierungsstellen für Betrugsbekämpfung (Anti-fraud coordination service – AFCOS)
Was ist eine Koordinierungsstelle für Betrugsbekämpfung?
Nach Artikel 12a der Verordnung Nr. 883/2013 müssen alle EU-Länder eine Koordinierungsstelle für Betrugsbekämpfung benennen, um die wirksame Zusammenarbeit und den wirksamen Austausch von Informationen, auch operativer Art, mit dem OLAF zu erleichtern.
Die Mitgliedstaaten entscheiden selbstständig, wo die Stelle innerhalb ihrer nationalen Verwaltungsstruktur am besten anzusiedeln ist. Dabei sollte der Sichtbarkeit und den Kompetenzen der Stelle gegenüber anderen einschlägigen Behörden auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der EU Rechnung getragen werden. In einigen Ländern befindet sich die Stelle im Finanz- oder Innenministerium, in anderen ist sie eine unabhängige Behörde.
Funktionsweise
Das Mandat einer Koordinierungsstelle für Betrugsbekämpfung variiert je nach Land. In jedem Fall sollte die Stelle jedoch befugt sein,
- die Zusammenarbeit mit dem OLAF gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU sicherzustellen und
- die legislativen, administrativen und investigativen Pflichten und Tätigkeiten zum Schutz der finanziellen Interessen der EU auf nationaler Ebene ordnungsgemäß zu koordinieren.
Beispiele für Tätigkeiten
- Ermittlungszusammenarbeit mit dem OLAF
- Unterstützung des OLAF bei der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen im Land der Koordinierungsstelle unter Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Verordnung Nr. 2185/1996 über Kontrollen vor Ort
- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, Strafverfolgungsbehörden und dem OLAF
- Austausch von Informationen über Unregelmäßigkeiten und mutmaßliche Betrugsfälle mit nationalen Behörden und dem OLAF
- Verbreitung von Informationen
- Einnahme einer führenden Rolle bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Strategien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU (und zur Förderung der entsprechenden administrativen und rechtlichen Änderungen)
- Ermittlung möglicher Schwachstellen in den nationalen Systemen für die Verwaltung von EU-Mitteln und Einleitung geeigneter Abhilfemaßnahmen
Unabhängigkeit der Untersuchungen
Neben der administrativen Koordinierung kann eine als funktionell unabhängige Behörde oder als Dienst in einer bestehenden Organisation eingerichtete Koordinierungsstelle mit der Durchführung von Untersuchungen betraut werden.
Eine Koordinierungsstelle mit Ermittlungsbefugnissen sollte idealerweise über ein rechtliches Mandat verfügen, das ihre Unabhängigkeit im Rahmen von Untersuchungen garantiert.
Rechtsgrundlage
- Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (ehemals Artikel 280 EG-Vertrag)
- Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Verzeichnis der nationalen Koordinierungsstellen für Betrugsbekämpfung (AFCOS)
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