Das OLAF sucht bei seinen Untersuchungen nach be- und entlastenden Beweisen, um den Sachverhalt zu klären. Es führt seine Untersuchungen objektiv und unparteiisch durch und berücksichtigt dabei die Unschuldsvermutung, die Grundrechte und die Verfahrensgarantien nach Artikel 9 der Verordnung Nr. 883/2013.
Weitere Informationen über die Ausübung Ihrer Rechte finden Sie unter Beschwerden und Anträge.