Aufgaben des OLAF
Aus dem Haushalt der Europäischen Union werden verschiedenste Programme und Projekte mit dem Ziel finanziert, das Leben der EU-Bürger/innen zu verbessern. Die missbräuchliche Verwendung von Haushaltsmitteln oder die Hinterziehung der in den Unionshaushalt einfließenden Steuern, Zölle und Abgaben schadet den europäischen Bürgern unmittelbar und gefährdet das gesamte europäische Projekt.
Das OLAF erfüllt seine Aufgabe durch folgende Tätigkeiten:
- Durchführung unabhängiger Untersuchungen in Betrugs- und Korruptionsfällen im Zusammenhang mit EU-Geldern, um sicherzustellen, dass die Beiträge der EU-Steuerzahler ungeschmälert in Projekte zur Förderung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum in Europa einfließen können;
- Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Bürger/innen in die Organe und Einrichtungen der EU durch Untersuchung schwerwiegenden Fehlverhaltens von Bediensteten und Mitgliedern der EU-Organe;
- Entwicklung einer konsequenten EU-Betrugsbekämpfungspolitik.
Gegenstand von OLAF-Untersuchungen
Das OLAF kann tätig werden in Fällen von Betrug, Korruption und sonstigen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, und zwar in Bezug auf:
- sämtliche EU-Ausgaben, wobei die wichtigsten Ausgabenkategorien die Strukturfonds, die Fonds für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung, direkte Ausgaben und Außenhilfe sind;
- bestimmte Einnahmenbereiche, insbesondere Zölle;
- Verdachtsmomente betreffend schwerwiegendes Fehlverhalten von Bediensteten und Mitgliedern der EU-Organe und Einrichtungen.
Bearbeitungsablauf einer OLAF-Untersuchung
Das OLAF erhält aus vielfältigen Quellen Informationen über mögliche Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten. In den meisten Fällen ergeben sich die entsprechenden Hinweise aus Kontrollen durch Personen, die in den EU-Institutionen oder Mitgliedstaaten für die Verwaltung von EU-Mitteln zuständig sind.
Alle dem Amt für Betrugsbekämpfung zur Kenntnis gebrachten Hinweise werden einer ersten Bewertung unterzogen, um festzustellen, ob der betreffende Fall in den Zuständigkeitsbereich des OLAF fällt und die Kriterien für die Einleitung von Untersuchungen erfüllt.
Die Untersuchungen können Befragungen und die Inspektion von Räumlichkeiten umfassen und werden wie folgt klassifiziert:
- Interne Untersuchungen: Administrative Untersuchungen innerhalb der Institutionen und Organe der EU zur Aufdeckung von Betrug, Korruption und anderen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich schwerwiegender Verletzung der Dienstpflichten.
- Externe Untersuchungen: Administrative Untersuchungen außerhalb der Einrichtungen und Organe der EU zur Aufdeckung von Betrug oder sonstigen Vergehen natürlicher oder juristischer Personen. Als externe Untersuchungen werden Fälle eingestuft, in denen das OLAF den Großteil der Untersuchungen durchführt.
- Koordinierungsfälle: Das Amt wirkt an den Ermittlungen nationaler Behörden oder anderer EU-Dienststellen mit, indem es die Erfassung und den Austausch von Informationen sowie Kontakte erleichtert.
Nach Abschluss einer Untersuchung erteilt das OLAF den betroffenen EU-Institutionen und nationalen Behörden Empfehlungen für Maßnahmen, etwa strafrechtliche Ermittlungen, Wiedereinziehung von Geldern oder disziplinar- und verwaltungsrechtliche Sanktionen. Daraufhin überwacht das OLAF die Durchführung dieser Maßnahmen.
OLAF-interne Leitlinien für Untersuchungsverfahren
Managementplan 2024
Strategieplan 2020-2024
Jährlicher Tätigkeitsbericht 2023