Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen und Formulare für die Meldung eines Betrugsverdachts an das OLAF.
Was ist unter Betrug zu verstehen?
Betrug ist eine vorsätzliche Täuschung in der Absicht, sich selbst zu bereichern oder einem Dritten Schaden zuzufügen. (Mehr dazu in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/1371.)
Eine Unregelmäßigkeit ist eine Handlung, die zwar den EU-Vorschriften nicht entspricht und potenziell den finanziellen Interessen der EU schadet, aber Folge eines faktischen Fehlers sein kann, der den Begünstigten bei der Beantragung von Mitteln oder der Behörde bei der Entscheidung über die Zahlung unterlaufen ist. Eine bewusst begangene Unregelmäßigkeit gilt hingegen als Betrug. (Artikel 1 der Verordnung 2988/95 des Rates)
Wie erfolgt die Meldung an das OLAF?
Sie können unser Amt anonym und ohne Formalitäten kontaktieren. Wir erwarten von Ihnen lediglich möglichst genaue und ausführliche Informationen (sofern verfügbar auch Dokumente), die Sie uns in einer der 24 Amtssprachen der EU übermitteln können.
So melden Sie Betrugsfälle:
Online über das Betrugsmeldesystem (anonym, sichere Dokumentenübertragung) |
Per Post Europäische Kommission |
Das OLAF achtet den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725. Wenn Sie das Web-Formular ausfüllen oder uns Informationen zukommen lassen, informieren wir Sie genauer über die Datenschutzbestimmungen.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz im OLAF finden Sie unter Datenschutz auf dieser Website.
Das OLAF ist befugt zur Untersuchung
- von Betrug oder sonstigen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten mit potenziell negativen Auswirkungen zulasten der EU-Mittel (EU-Einnahmen, EU-Ausgaben oder Mittel der EU-Organe und -Einrichtungen);
- eines schwerwiegenden Fehlverhaltens von Mitgliedern oder Bediensteten der EU-Organe und -Einrichtungen.
Das OLAF ist nicht befugt zur Untersuchung
- von Betrugsfällen ohne Auswirkungen auf die EU-Mittel. Bitte melden Sie solche Fälle den zuständigen nationalen Behörden;
- von Korruptionsfällen ohne Beteiligung von Mitgliedern oder Bediensteten der EU-Organe oder -Einrichtungen. Bitte melden Sie solche Fälle den zuständigen nationalen Behörden;
- Cyberkriminalität wie Betrug bei Online-Zahlungen, gefälschte Internethandel-Websites oder Betrug mit virtuellen Währungen. Auf dieser Europol-Website erfahren Sie, wie Sie Cyberkriminalität anzeigen können.
- der missbräuchlichen Verwendung des EU-Logos oder des Namens von EU-Organen oder -Einrichtungen.
Ich habe die Meldung eines Betrugsfalls an das OLAF eingereicht – was geschieht als nächstes?
Nachdem Sie eine Meldung an das OLAF eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sofern Sie einen Absender angegeben haben.
Das OLAF wird anschließend die eingegangene Meldung analysieren und bestimmte Aspekte prüfen, zum Beispiel:
- ob das OLAF zur Untersuchung des Falles befugt ist (wie oben erörtert),
- ob die Informationen ausreichen, um eine OLAF-Untersuchung oder einen Koordinierungsfall einzuleiten.
Wenn Sie im Betrugsmeldesystems angegeben haben, dass Sie dazu bereit sind ein sicheres elektronisches Postfach einzurichten, kann sich das OLAF an Sie wenden, um Erklärungen oder weitere Informationen zu fordern.
Nach dieser ersten Prüfung, „Auswahlverfahren“ genannt, entscheidet der OLAF Generaldirektor, ob eine Untersuchung eingeleitet wird oder nicht. Sollte er zu dem Schluss kommen, dass die von Ihnen vorgebrachte Angelegenheit nicht die Kriterien für die Eröffnung einer Untersuchung erfüllt, wird diese abgewiesen. In einem solchen Fall schickt Ihnen das OLAF gegebenenfalls eine entsprechende Benachrichtigung, das geschieht jedoch nicht systematisch.
Was kann ich erwarten, wenn das OLAF eine Untersuchung des von mir gemeldeten Betrugsfalls einleitet?
Falls das OLAF beschließt, eine Untersuchung oder einen Koordinierungsfall einzuleiten, kann sich der zugewiesener Ermittler für zusätzliche Informationen an Sie wenden. Hinweis: Sofern Sie nicht direkt vom zuständigen Ermittler kontaktiert werden, erhalten Sie während der laufenden Untersuchung keinerlei Benachrichtigungen vom OLAF. Es gibt keinen bestimmten Zeitpunkt an dem Ermittler mit Ihnen Kontakt aufnehmen, so kann es sein dass der Ermittler sofort, aber auch erst nach einigen Monaten, mit Ihnen in Kontakt tritt. Aus Datenschutzgründen wird das OLAF Ihnen unter keinen Umständen über den „Stand der Untersuchungen“ berichten.
Nach Abschluss der Untersuchung kann das OLAF Sie über die nachfolgenden Maßnahmen informieren, sofern Sie eine Kontaktadresse angegeben haben.
Meldung von Betrugsfällen durch EU-Bedienstete
Als Bediensteter eines EU-Organs sind Sie verpflichtet, mutmaßliche Betrugs- und Korruptionsfälle, sonstige rechtswidrige Handlungen oder potenziell schwerwiegende Verstöße gegen die Dienstpflichten von EU-Beamten zu melden.
Verdachtsfälle können Sie entweder einem Ihrer Vorgesetzten oder dem OLAF melden. Möchten Sie das OLAF direkt unterrichten, dann folgen Sie den unter Wie erfolgt die Meldung an das OLAF? beschriebenen Schritten.
Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern in den EU-Organen finden Sie in Artikel 22a und 22b des Statuts.