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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Untersuchungen im Zusammenhang mit Ausgaben der EU

Was kann das OLAF untersuchen?

Der Auftrag des OLAF erstreckt sich auf sämtliche Ausgaben der EU. In folgenden Bereichen sind die Ausgaben am höchsten: Strukturfonds, Agrarpolitik und Entwicklung des ländlichen Raums, direkte Ausgaben und Außenhilfe.

Strukturmaßnahmen

Über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) werden Tausende von Programmen und Projekten in ganz Europa finanziert. Dadurch sollen vorwiegend die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene verbessert werden.

Für den laufenden Programmplanungszeitraum (2014-2020) gibt es 5 Struktur- und Investitionsfonds:

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Europäischer Sozialfonds (ESF)
  • Kohäsionsfonds
  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

Die Fonds werden gemeinsam von der EU und nationalen Behörden der einzelnen EU-Ländern verwaltet. Untersuchungen von Betrugsfällen werden in der Regel von nationalen Behörden eingeleitet.

Mehr zu Strukturfonds

Gemeinsame Agrarpolitik und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für Länder, die sich auf den EU-Beitritt vorbereiten

Zusammengenommen bilden diese beiden Bereiche den zweitgrößten Ausgabenblock im EU-Haushalt.

Die Gemeinsame Agrarpolitik umfasst zwei Fonds für die Mitgliedstaaten:

  • den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
  • den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – s. a. ESI-Fonds

Für die Verwaltung dieser Fonds sind die EU-Länder zuständig. Untersuchungen von Betrugsfällen werden in der Regel von nationalen Behörden eingeleitet.

Mehr zur Finanzierung im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik

Über das Instrument für Heranführungshilfe II (IPA II) werden Mittel für Länder bereitgestellt, die im Programmplanungszeitraum 2014-2020 der EU beitreten möchten. Die Komponente „Entwicklung des ländlichen Raums“ (IPA-RD II) stellt zusätzliche Unterstützung in diesem Bereich bereit. Bei den jüngsten Erweiterungen der EU ersetzte IPA II ähnliche Instrumente, die diesem Sektor zur Verfügung standen (IPARD und SAPARD).

Direkte Ausgaben

Die direkten Ausgaben machen 14 % des gesamten EU-Haushalts aus. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zugewiesen und direkt von ihnen alleine (also im Gegensatz zu den Strukturfonds nicht gemeinsam mit den nationalen Behörden) verwaltet werden. Die Begünstigten haben in der Regel ihren Sitz in den einzelnen EU-Ländern.

Hierunter fallen unter anderem Ausgaben in folgenden Bereichen:

Grundsätzlich sind nationale Behörden an der Untersuchung von Betrugsfällen, die direkte Ausgaben betreffen, nicht beteiligt.

Außenhilfe

Außenhilfen (für Begünstigte außerhalb der EU) machen 2 % des EU-Haushalts aus.

Betrugsfälle können auftreten im Zusammenhang mit

  • der Finanzierung von NRO, nationalen Agenturen für die Entwicklungszusammenarbeit oder internationalen Organisationen,
  • der Verwendung von Finanzmitteln zur Unterstützung nationaler Haushalte von Nicht-EU-Ländern oder großer Infrastrukturprojekte in Nachbarländern
  • sowie humanitärer Hilfe der EU.

Das OLAF arbeitet bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben mit nationalen Strafverfolgungsbehörden, internationalen Organisationen und Ermittlungsteams anderer internationaler Geber zusammen.

Was ist Betrug im Zusammenhang mit EU-Ausgaben?

  • Verwendung oder Vorlage unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen oder Unterlagen mit der Folge, dass Mittel aus dem EU-Haushalt oder aus den Haushalten, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, zu Unrecht ausgezahlt werden
  • Vorenthaltung erforderlicher Informationen mit derselben Folge
  • missbräuchliche Verwendung solcher Mittel zu anderen Zwecken als denen, für die sie ursprünglich gewährt wurden

Welche Rolle spielt das OLAF?

Das OLAF

  • führt Untersuchungen von EU-finanzierten Projekten in dem betreffenden Land durch, um sicherzugehen, dass die Mittel korrekt verwendet wurden (z. B. Vor-Ort-Kontrollen und Zeugenbefragungen)
  • arbeitet mit nationalen Behörden zusammen (Informationsaustausch, Vor-Ort-Kontrollen, Gegenprüfungen von Lieferanten und zugehörigen Unternehmen, Koordinierung forensischer Prüfungen usw.)

Das OLAF arbeitet nicht nur mit anderen Dienststellen innerhalb der Kommission zusammen, sondern auch mit Verwaltungsbehörden in den EU-Ländern.

Ob Untersuchungen außerhalb der EU erfolgreich verlaufen, hängt häufig davon ab, ob internationale Übereinkommen bestehen. Die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und operativen Partnern in internationalen Organisationen ist von großer Bedeutung. Häufig nehmen diese bei von der EU finanzierten Projekten wesentliche Kontrollaufgaben wahr; das OLAF hat nicht immer ausreichend wirksame eigene Untersuchungsbefugnisse.