Zum Hauptinhalt
European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Häufig gestellte Fragen

Ich habe den Verdacht, dass EU-Gelder in betrügerischer Absicht verwendet wurden. Was kann ich tun?

Wenn Sie einen Verdacht auf Betrug oder Korruption mit Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen der EU hegen, wenden Sie sich an das OLAF. Wir nehmen entsprechende Hinweise jederzeit gerne entgegen. Sie können einen Betrugsverdacht über eine der unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten melden. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Sie müssen keine Beweismittel vorlegen – das ist Aufgabe von OLAF.

Wie kann ich das OLAF erreichen?

Sie können

In welcher Sprache kann ich mich an das OLAF wenden?

Sie können sich in jeder der 24 Amtssprachen der EU an das OLAF wenden.

Kann ich einen Betrugsverdacht anonym melden?

Ja. Sie können dem OLAF einen Betrugsverdacht anonym melden.
Das OLAF wird Ihre Anonymität so weit wie möglich wahren.
Die Anonymität kann jedoch nicht mehr gewährleistet werden, sobald der Fall an eine nationale Behörde oder eine Disziplinarinstanz weitergeleitet wurde.
Bedienstete der EU, die Informationen über Unregelmäßigkeiten in ihrer eigenen Dienststelle melden möchten (Hinweisgeber), können besondere Schutzmaßnahmen erhalten.

Zu welchem Zeitpunkt soll ich mich an das OLAF wenden? Welche Informationen soll ich vorlegen?

Je früher Sie das tun, desto besser. Fälle können verjähren, und entscheidende Informationen können verlorengehen, wenn das OLAF nicht umgehend informiert wird. Wir möchten wissen, wen Sie in Verdacht haben und weshalb. Wenn Sie über Unterlagen verfügen, die Ihre Anschuldigung stützen (z. B. Schriftverkehr oder Rechnungen), legen Sie diese bitte ebenfalls vor.
Melden Sie uns Ihren Verdacht umgehend, auch wenn Sie nicht über entsprechende Beweismittel verfügen. Die Expertenteams des OLAF können Betrugsfälle auch dann untersuchen, wenn nur sehr wenige Informationen vorliegen. Wenn Sie einen Betrugsverdacht haben, melden Sie ihn!

Was soll ich tun, wenn ein EU-Bediensteter bestochen wird?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass die ordnungsgemäßen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nicht eingehalten wurden, Ihnen großzügige Geschenke, die im Austausch gegen Informationen gemacht werden, fragwürdig erscheinen, oder Sie glauben, dass Zuschüsse unterschlagen oder unrechtmäßig erlangt wurden, wenden Sie sich bitte an das OLAF.

Wer genau ist unter „EU-Bediensteter“ zu verstehen?

EU-Bedienstete sind Beamte (ständige Bedienstete, Bedienstete auf Zeit, örtliche Bedienstete und Vertragsbedienstete), die tätig sind für:

  • - das Europäische Parlament
  • - den Rat der Europäischen Union
  • - den Europäischen Rat
  • - den Ratsvorsitz
  • - die Europäische Kommission
  • - den Gerichtshof der Europäischen Union
  • - den Europäischen Rechnungshof
  • - die Europäische Zentralbank
  • - die Agenturen der EU
  • - die Vertretungen der EU
  • - die Delegationen der EU

Hinweis: Aufgabe des OLAF ist die Untersuchung von Fällen von Betrug, Korruption und finanziellen Unregelmäßigkeiten, die von Mitarbeitern dieser EU-Organe und -Einrichtungen begangen werden.

Welche Strafen kann das OLAF verhängen?

Das OLAF ist ein Verwaltungs- und Ermittlungsdienst, der ausgehend von seinen Untersuchungen der EU oder den nationalen Behörden lediglich Maßnahmen empfehlen kann.

Finanzielle Maßnahmen: Das OLAF empfiehlt, missbräuchlich verwendete Mittel wieder einzuziehen.
Gerichtliche Maßnahmen: Wenn Beweismittel auf eine potenzielle Straftat hindeuten, übermittelt das OLAF seinen Bericht an die zuständige nationale Behörde mit der Empfehlung, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Disziplinarmaßnahmen: Hat ein EU-Beamter gegen die Standesregeln verstoßen, wird der Fall an ein Fachgremium übergeben. Die Europäische Kommission verfolgt in dieser Hinsicht eine Null-Toleranz-Politik.
Administrative Maßnahmen: Das OLAF kann Änderungen bei Verfahren vorschlagen, die betrugsanfällig sind (z. B. Bedingungen für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen).

Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und dem Untersuchungs- und Disziplinaramt der Kommission (IDOC) aus?

Die Arbeit des IDOC und des OLAF ergänzen einander: Beide Ämter führen unabhängige interne Untersuchungen innerhalb der Kommission durch.

  • Das OLAF befasst sich mit dem ernsten Verdacht des schwerwiegenden Fehlverhaltens im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, einschließlich Fällen mit finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
  • Das IDOC befasst sich mit den übrigen Fällen von schwerwiegender Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sowie mit Fällen, die den Ruf der Kommission beeinträchtigen – jedoch nur innerhalb der Kommission. Das OLAF übergibt Fälle, die mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden müssen, an das IDOC.