In welchen Bereichen kann das OLAF Untersuchungen durchführen?
Der Auftrag des OLAF umfasst einen wesentlichen Teil der EU-Einnahmen, aber nicht alle. Das OLAF kann Fälle untersuchen, bei denen es um Folgendes geht:
- Zölle: Diese machen 75 % der EU-Einnahmen aus.
- Agrarzölle und Zuckerabgaben: Zusammengenommen machen diese beiden Posten rund 13 % der EU-Einnahmen aus.
Was ist unter Betrug im Zusammenhang mit EU-Einnahmen zu verstehen?
In der Regel handelt es sich dabei um Zollbetrug, also die Hinterziehung von Einfuhrzöllen, Antidumpingzöllen und Ausgleichszöllen. Beispiele:
- gefälschte Ursprungszeugnisse;
- zu niedrig angegebene Schätzwerte und/oder falsche Warenbeschreibungen;
- Schmuggel.