Skip to main content
European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Gegenseitige Amtshilfe zwischen Zollbehörden – Verordnung (EG) Nr. 515/97

In der Verordnung 515/97 ist festgelegt, wie die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung zusammenarbeiten müssen.

Hauptzweck dieser Zusammenarbeit ist es, Informationen über tatsächliche oder mutmaßliche Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln auszutauschen. Die im Rahmen der „gegenseitigen Amtshilfe“ erfassten Informationen können in administrativen Verfahren und Rechtssachen als Beweismittel herangezogen werden.

Angesichts jüngster Entwicklungen, die sich auf die Verordnung auswirken könnten, nimmt die Kommission derzeit eine Evaluierung vor, wobei es vor allem um Folgendes geht:

  • die neue EU-Datenschutzregelung
  • neue Betrugsrisiken im Zollwesen (z. B. Sendungen von geringem Wert, die über den elektronischen Handel in die EU versandt werden).

Evaluierung

Bei der Evaluierung wird anhand der Rückmeldungen von Interessenträgern untersucht, wie die Verordnung angewandt wurde.

Der Geltungsbereich ist im Fahrplan für die Evaluierung der Verordnung (EG) 515/97 festgelegt.

Ihr Beitrag

Wir ersuchen die Interessenträger um Rückmeldungen zu ihren Erfahrungen mit der gegenseitigen Amtshilfe gemäß den Bestimmungen der Verordnung 515/97, insbesondere hinsichtlich folgender Aspekte:

  • Wirksamkeit
  • Hindernisse bei der Umsetzung
  • Lücken und Mängel
  • Verbesserungsvorschläge

Da die Verordnung keine direkten Auswirkungen für die Öffentlichkeit hat, ist diese Konsultation nicht an die Öffentlichkeit gerichtet.

Stattdessen wird anhand von Fragebögen und Interviews um Rückmeldungen der folgenden interessierten Parteien ersucht:

  • für die Umsetzung der EU-Zoll- und Agrarvorschriften zuständige nationale Behörden, vor allem Nutzer von IT-Systemen und Datenbanken gemäß Verordnung 515/97
  • Kommissionsdienststellen mit Zugang zu diesen IT-Systemen und Datenbanken
  • Organisationen des Transportsektors (insbesondere der World Shipping Council und die europäische Vereinigung der Reedereiverbände)
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter (m/w)
  • beteiligte internationale Partner, insbesondere die Weltzollorganisation

Zeitplan

Ende Oktober 2019 – Versand der Fragebögen

Februar-März 2020 – Auswertung der Antworten

März-Juni 2020 – Vorbereitung des abschließenden Evaluierungsberichts

4. Quartal 2020 – Veröffentlichung des Berichts