Zollbetrug ist die Hinterziehung von Einfuhrabgaben auf Waren, die in die EU verbracht werden. Er bedeutet einen finanziellen Schaden – sowohl für vorschriftsmäßig agierende Unternehmen als auch für den EU-Haushalt. Oft werden nicht nur die Einfuhrabgaben hinterzogen, sondern gleichzeitig auch die auf die eingeführten Waren zu entrichtende Mehrwertsteuer.
OLAF befasst sich mit diesem Thema durch
- gegenseitige Amtshilfe mit den Zollbehörden in den EU-Ländern,
- Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich mit Nicht-EU-Ländern und
- eine intensive Zusammenarbeit mit den europäischen Unternehmen.
Worum geht es?
Im Zeitraum 2022-2024 wurden potenziell mehr als 1 Mrd. EUR an Einfuhrabgaben hinterzogen. Das ist der Betrag, den die EU nach Ansicht von OLAF auf der Grundlage seiner Untersuchungen einziehen könnte.
Der Betrag ist mit der Zunahme des Online-Handels erheblich gestiegen.
Priorität der Untersuchungen von OLAF ist es, Betrug möglichst frühzeitig zu stoppen. Dafür ist ein präventiver, gezielter und datengesteuerter Ansatz notwendig.
Rolle des OLAF
- Verwaltungsuntersuchungen der Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Regel-, Antidumping- und Ausgleichszölle) und der Mehrwertsteuer auf alle Arten von Rohstoffen und Waren, insbesondere durch:
- falsche Ursprungserklärungen (sowohl im Rahmen von Präferenz- als auch Nicht-Präferenzregelungen)
- Unterfakturierung
- falsche zolltarifliche Einreihung
- vorschriftswidrige Verbringung von Waren in die EU
- Vorbeugung, Aufspürung und Untersuchung von Zollbetrug zulasten des EU-Haushalts. Dabei arbeitet OLAF mit den Zollbehörden der einzelnen EU-Länder und anderen Partnern innerhalb und außerhalb der EU zusammen
- Koordinierung von Verwaltungsuntersuchungen der nationalen Zollbehörden in den EU-Ländern
- Vertretung der Ergebnisse dieser Untersuchungen bei verwaltungsgerichtlichen und sonstigen Beschwerdeverfahren innerhalb der Kommission, bei nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof
- Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft in Strafsachen und Gewährleistung, dass Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushalts ergriffen werden