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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Ermittlungen gegen EU-Bedienstete

Umfang der internen Untersuchungen

Das OLAF führt nach den in Artikel 4 der Verordnung Nr. 883/2013 auf den in Artikel 1 Absatz 4 genannten Gebieten interne Untersuchungen in den durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen durch.

Das Amt untersucht

  • schwerwiegende Handlungen
  • im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit,
  • die eine Verletzung der Verpflichtungen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union darstellen
  • und die disziplinarisch
  • und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden können.

Ferner untersucht das Amt

  • Verletzungen der Verpflichtungen seitens der Mitglieder der Organe und Einrichtungen,
  • der Leiter sonstiger Stellen der EU
  • sowie der Mitglieder des Personals der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, die nicht dem Statut unterliegen.

Die Untersuchungen betreffen generell und ungeachtet des Dienstgrades oder der jeweiligen Aufgaben unmittelbar das Personal der Europäischen Union (EU), also Beamte, Zeitkräfte, abgeordnete nationale Experten, Vertragsbedienstete, auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags eingestellte sonstige Bedienstete (Personal von Gemeinschaftsunternehmen oder bestimmten Agenturen sowie Personal von Unterauftragnehmern, das in den Gebäuden der Organe tätig ist).

Ferner können die Untersuchungen die Angehörigen der EU-Organe, darunter von den Mitgliedstaaten oder von anderen Einrichtungen benannte Mitglieder, und zwar  EU-Kommissare, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, den europäischen Bürgerbeauftragten, Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union, Mitglieder des europäischen Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Rates der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank betreffen.

Anlass zu Untersuchungen geben u.a.:

  • Nichtverwirklichung von Projekten, für die Zuschüsse gewährt werden
  • Unregelmäßigkeiten bei Ausschreibungen
  • Verletzung der Verpflichtung zur Zurückhaltung und Verschwiegenheit
  • Falsche Erklärungen und Dokumentenfälschung
  • Verstoß gegen die Gesetze des Gastlandes des Organs, der den Ruf der Union schädigt
  • Entgegennahme von Anweisungen der Mitgliedstaaten, Interessengruppen oder anderen regionalen, transnationalen oder internationalen Einrichtungen
  • Manipulation von Einstellungsverfahren
  • Interessenkonflikte
  • Annahme von Vergünstigungen und Geschenken von Bürgern oder Interessengruppen
  • Unregelmäßige Ausgaben, beispielsweise missbräuchliche Verwendung von Geldern
  • Handlungen zum Schaden eines EU-Organs

Wer kann OLAF einen ernsthaften Verdacht melden?

Jede natürliche oder juristische Personen, jede Bürgerin und jeder Bürger eines EU-Landes oder anderen Landes kann in ihrer bzw. seiner Sprache und anonym Informationen über schwerwiegende Handlungen im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten von Bediensteten der EU oder eines europäischen Organs an das OLAF weiterleiten, die Anlass zu einem ernsthaften Verdacht auf Betrug, Korruption oder eine sonstige illegale, den finanziellen Interessen der EU abträgliche Tätigkeit geben könnte.

Sie müssen nicht warten, bis Sie im Besitz von Beweisen sind. Die Ermittlungen sind Aufgabe des OLAF.