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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Europäische Staatsanwaltschaft

Diese EU-weit tätige Behörde geht gegen grenzübergreifende Großkriminalität zulasten des EU-Haushalts vor. Sie hat ihre Arbeit im Juni 2021 in den teilnehmenden EU-Ländern (derzeit 24) aufgenommen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist die erste unabhängige Staatsanwaltschaft der Europäischen Union Die EUStA setzt sich aus zwei Ebenen zusammen: der zentralen und der dezentralen (nationalen). Sie ist befugt, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen.

Im Juli 2021 schlossen die EUStA und das OLAF eine Arbeitsvereinbarung, um ihre Zusammenarbeit zu erleichtern. Das OLAF unterrichtet die EUStA über alle strafbaren Handlungen, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben darf. Die EUStA kann das OLAF während ihrer Untersuchung um Unterstützung ersuchen, und das OLAF kann ergänzend zur Untersuchung der EUStA eine Verwaltungsuntersuchung durchführen. 

Teilnehmende Länder

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern.

Warum brauchen wir eine Europäische Staatsanwaltschaft?

Die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft bringt uns bei der Bekämpfung von Straftaten, die den EU-Haushalt schädigen, einen großen Schritt voran. Auch die Schaffung eines gemeinsamen unionsweiten Rechtsraums in Strafsachen rückt dadurch näher.

Zuvor konnten nur nationale Behörden Fälle von Betrug zulasten des EU-Haushalts untersuchen und strafrechtlich verfolgen. Allerdings endet ihre Zuständigkeit an den Landesgrenzen und ihre Mittel zur Bekämpfung grenzübergreifenden Finanzbetrugs sind begrenzt. Die EUStA kann grenzüberschreitend ohne langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit schnell handeln und damit eine erfolgreichere Strafverfolgung und wirkungsvollere Einziehung der auf betrügerische Weise erlangten Gelder ermöglichen.

Dies ist notwendig, weil organisierte kriminelle Banden durch die Umgehung der nationalen und europäischen Vorschriften jedes Jahr Beträge in Milliardenhöhe erbeuten. 

Wie arbeitet die Behörde?

Die Staatsanwaltschaft wird als zentrale Behörde außerhalb der bestehenden EU-Einrichtungen in allen teilnehmenden EU-Ländern tätig und führt die europäische und nationale Strafverfolgung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten in einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zusammen.

Sie ist vollkommen unabhängig und handelt im Interesse der EU. Sie holt dabei keinerlei Weisungen von EU- oder nationalen Behörden ein und nimmt diese auch nicht entgegen.

Tätigkeit auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene

Die EUStA ist auf zwei Ebenen tätig:

EbeneRolle
Zentrale Behörde auf EU-EbeneBeaufsichtigung der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den teilnehmenden EU-Ländern zur Gewährleistung einer unabhängigen, wirksamen Koordinierung und eines einheitlichen Ansatzes
Dezentrale EbeneEuropäische Delegierte Staatsanwaltschaften in jedem teilnehmenden EU-LandDurchführung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in jedem EU-Land unter Einsatz nationalen Personals und Anwendung nationaler Rechtsvorschriften

Nimmt die EUStA Ermittlungen in einer Sache auf, unterlassen die nationalen Behörden eigene Untersuchungen desselben Falles. Sie unterrichten die EUStA außerdem über alle einschlägigen Tatbestände.

Die strafrechtliche Verfolgung der Täter betreibt die EUStA jedoch vor den nationalen Gerichten.

Welche Rolle spielt das OLAF?

Die EUStA ist für strafrechtliche Ermittlungen zuständig.

Das OLAF nimmt bei Unregelmäßigkeiten und Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU weiterhin in allen EU-Ländern administrative Untersuchungen vor. Das OLAF konsultiert dabei die Europäische Staatsanwaltschaft und stimmt sich eng mit ihr ab.

Diese Aufteilung der Zuständigkeiten gewährleistet den bestmöglichen Schutz des EU-Haushalts.

Termine

Im September 2019 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf Laura Codruta Kövesi als erste Europäische Generalstaatsanwältin. Ihre Amtszeit beträgt sieben Jahre und kann nicht verlängert werden. Frau Kövesi ist für die Organisation der Arbeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft zuständig, vertritt sie nach außen, leitet ihre Tätigkeiten und sorgt für reibungslose Arbeitsabläufe.

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