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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Gemeinsame Zollaktionen (GZA)

Was sind gemeinsame Zollaktionen?

Die Zollbehörden der EU-Ländern sowie einiger Nicht-EU-Länder führen in Zusammenarbeit mit dem OLAF regelmäßig gemeinsame Zollaktionen mit bestimmten Kontrollen in Europa durch. Bei diesen Aktionen handelt es sich um abgestimmte und gezielte Operationen von begrenzter Dauer, die den Schmuggel empfindlicher Waren und Betrug in bestimmten Risikobereichen und/oder auf bekannten Handelsrouten unterbinden sollen.

Das OLAF bietet den betroffenen Ländern die notwendige Unterstützung, um koordinierte Operationen durchführen zu können. Dazu setzt es folgende Mittel ein:

  • permanente technische Infrastruktur, IT und Kommunikationstools;
  • strategische Analyse, administrative und finanzielle Unterstützung.

Ergebnisse der Aktionen

Diese Aktionen bezwecken

  • eine höhere Wirksamkeit der von den Zollbehörden durchgeführten gezielten Kontrollen in Europa;
  • die Erkennung von Risiken auf bestimmten Handelsrouten;
  • den Schutz von Bürgern und legalen Unternehmen durch die Prävention der Einfuhr illegaler Produkte in die EU;
  • den Schutz der öffentlichen Finanzen in der EU.

Kürzlich durchgeführte Aktionen