Tabakschmuggel stellt einen Verstoß gegen die von der EU und den Regierungen ihrer Mitgliedstaaten eingeführten strengen Vorschriften über die Herstellung, den Vertrieb und den Verkauf von Tabakprodukten dar. Der dadurch verursachte Schaden ist vielfältig. Es werden insbesondere:
- die öffentlichen Haushalte stark belastet,
- die Verbraucher und Unternehmen ernsten Gefahren ausgesetzt,
- öffentliche Gesundheitskampagnen untergraben.
Das Mandat des OLAF besteht darin, im Namen der EU gegen den illegalen Tabakhandel vorzugehen. Das Amt erledigt diesen Auftrag auf zweierlei Weise:
- durch Ermittlungsarbeit,
- durch Unterstützung der EU-Organe und nationalen Verwaltungen bei der Politikgestaltung zur Bekämpfung des Schmuggels mittels gezielter Forschungs- und Analysearbeit.
Die wichtigsten EU-Maßnahmen
1. EU-weite Strategie
2013
Die EU verabschiedete eine umfassende Strategie zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels.
Diese ging einher mit einem Aktionsplan, der in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen umgesetzt wurde.
2017
Die Kommission veröffentlichte einen Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels
Im Bericht wurde festgestellt, dass es sich hierbei trotz erheblicher Fortschritte nach wie vor um ein akutes Problem handelte. Dank deutlicher gesetzgeberischer Maßnahmen, einer konsequenten Strafverfolgung und einer stärkeren Zusammenarbeit (auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene) war die Strategie von 2013 jedoch immer noch relevant.
2018
Die Kommission legte einen neuen Aktionsplan mit konkreten Schritten vor, um sowohl dem Angebot als auch der Nachfrage nach illegalen Tabakprodukten zu begegnen.
Der Schwerpunkt des Plans liegt weiterhin auf:
- international – dem Protokoll zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs („FCTC-Protokoll“),
- in der EU – der Umsetzung des neuen Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse.
Diese beiden Elemente sollten der Eckpfeiler der langfristigen politischen Maßnahmen der EU in diesem Bereich bleiben. Wie schon sein Vorgänger sieht auch dieser Plan sowohl politische Maßnahmen als auch Strafverfolgungsmaßnahmen vor – ein solcher zweigleisiger Ansatz ist die beste Option für einen nachhaltigen Erfolg.
Zur Verringerung der Nachfrage setzt der Aktionsplan auf die Aufklärung der Verbraucher über:
- die mit dem Kauf illegaler Tabakerzeugnisse verbundenen Gefahren,
- den direkten Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität.
Um die nationalen Verwaltungen dabei zu unterstützen, ihre Sensibilisierungskampagnen zu verbessern, hat die EU im Jahr 2019 eine Umfrage über die Wahrnehmung illegaler Tabakprodukte durchgeführt.
2. Rechtsvorschriften
Das FCTC-Protokoll ist der wichtigste internationale Vertrag zur Schmuggelbekämpfung. Der von der EU im Jahr 2016 ratifizierte Vertrag trat im Jahr 2018 in Kraft.
Das Protokoll dient der Bekämpfung des illegalen Tabakhandels, indem es ein Paket gemeinsamer Maßnahmen einführt, die von den Vertragsparteien zu ergreifen sind.
Das OLAF nahm im Oktober 2018 an der ersten Sitzung der Vertragsparteien des Protokolls teil. Dort beschlossen die Vertragsparteien, sich auf die Sicherung der Lieferkette für Tabakprodukte und auf die internationale Zusammenarbeit zu konzentrieren.
Dokumente zum Thema:
- EU fordert internationale Partner zur Unterzeichnung des einschlägigen VN-Vertrags auf (Pressemitteilung)
- Beschluss (EU) 2016/1749 über das FCTC-Protokoll
- Beschluss (EU) 2016/1750 über das FCTC-Protokoll (einschließlich seiner Bestimmungen über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Festlegung von Straftaten)
- Richtlinie für Tabakerzeugnisse – führt ein neues EU-weites System für die Verfolgung und Rückverfolgung von Tabakprodukten ein, die für den EU-Markt bestimmt sind oder dort in Verkehr gebracht werden
Im Jahr 2017 verabschiedete die Kommission Rechtsvorschriften über die technischen Spezifikationen für die Systeme für die Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale von Tabakerzeugnissen.
3. Vereinbarungen mit Tabakherstellern
Um den illegalen Zigarettenhandel und die Fälschung von Zigaretten zu bekämpfen, haben die EU, alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Schwedens bei den Vereinbarungen mit British American Tobacco und Imperial Tobacco Limited) und das Vereinigte Königreich rechtsverbindliche und durchsetzbare Vereinbarungen mit den größten Tabakherstellern der Welt getroffen.
Die Hersteller haben zugestimmt:
- 2,15 Milliarden Dollar an die EU und die an der Vereinbarung beteiligten Länder zu zahlen,
- der illegalen Beschaffung ihrer Waren vorzubeugen, indem sie:
- nur so viel liefern, wie zur Deckung der legitimen Nachfrage erforderlich ist,
- sicherstellen, dass sie nur an legitime Kunden verkaufen,
- ein Rückverfolgungssystem einrichten, um die Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des illegalen Tabakhandels zu unterstützen.
British American Tobacco (2010-2030)