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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Die Bewertung und Änderung der Verordnung Nr. 883/2013 („OLAF-Verordnung“) war ein wichtiges politisches Projekt, mit dem gewährleistet werden sollte, dass der rechtliche Rahmen für die Untersuchungen des OLAF seinen Zweck erfüllt. Die vorgeschlagenen Änderungen der OLAF-Verordnung haben das OLAF zu einem verlässlichen Partner für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gemacht und die Wirksamkeit seiner Untersuchungen weiter erhöht.

Die Europäische Kommission hat das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 1999 errichtet, um Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zu untersuchen. Das OLAF unterstützt die EU-Länder bei der Prävention und Bekämpfung von Betrug. Rechtsgrundlage für seine Untersuchungstätigkeit ist die Verordnung Nr. 883/2013.

Warum wurde die Verordnung geändert?     

Einer im Oktober 2017 abgeschlossenen Bewertung der OLAF-Verordnung zufolge war eine Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Untersuchungen des OLAF notwendig. Die Ergebnisse wurden in folgenden Dokumenten veröffentlicht:

Die Verordnung musste aus zwei Gründen geändert werden:

1. Berücksichtigung der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Im Oktober 2017 erließ die Kommission die Verordnung Nr. 2017/1939 über die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA). Im Rahmen der Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der EU-Finanzen stellt die EUStA strafrechtliche Ermittlungen an und erhebt vor den nationalen Gerichten der teilnehmenden Mitgliedstaaten Anklage gegen Straftäter. Da sich die Tätigkeit dieses neuen Amtes auf die Arbeitsweise des OLAF auswirkte, mussten die Beziehungen zwischen den beiden Ämtern geregelt werden.

2. Behebung von Mängeln, die die Untersuchungstätigkeit des OLAF beeinträchtigten

Der Bewertung zufolge ermöglichte die OLAF-Verordnung dem OLAF zwar konkrete Ergebnisse beim Schutz des EU-Haushalts; sie enthielt jedoch einige Schwachstellen, die sich auf die Effizienz und Wirksamkeit seiner Untersuchungen auswirkten.

Wie wurde die Änderung vorbereitet?

Annahme der Änderungsverordnung

Am 23. Mai 2018 nahm die Kommission den Vorschlag zur Änderung der OLAF-Verordnung an. Dem Vorschlag lag ein Analysedokument bei. Die Annahme wurde in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Die Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat begannen im September 2019 und wurden am 26. Juni 2020 abgeschlossen. Der Rat legte am 4. Dezember 2020 seinen Standpunkt in erster Lesung fest. Die Kommission nahm am 8. Dezember 2020 eine Mitteilung zum Standpunkt des Rates an, in der sie ihre Unterstützung für die Einigung zum Ausdruck brachte, da diese die Ziele ihres Vorschlags erreichte. Am 17. Dezember 2020 nahm das Europäische Parlament die neue Verordnung (EU, Euratom) 2020/2223 zur Änderung der Verordnung Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der EUStA und die Wirksamkeit der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung an. 

Die neue Verordnung trat am 17. Januar 2021 in Kraft.