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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Austausch von Daten und Fachwissen

Mit seinem umfangreichen Fachwissen und Erfahrungsschatz unterstützt das OLAF die für die Verwaltung von EU-Mitteln zuständigen Behörden innerhalb und außerhalb der EU. Es hilft ihnen, die finanziellen Interessen der EU durch die Verhütung von Betrug aller Art zu schützen, und vermittelt ihnen ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Betrugsarten, der aktuellen Tendenzen sowie der Bedrohungen und Risiken.

Das OLAF erhebt Daten aus seiner eigenen Tätigkeit, aus Untersuchungen und aus zahlreichen anderen Quellen. Dazu gehören:

  • Prüfungen durch die Kommission,
  • Berichte des Rechnungshofs,
  • nationale Partnerbehörden des OLAF,
  • öffentlich zugängliche Quellen wie das Internet, Presseartikel und öffentliche Register,
  • kommerzielle Quellen.

Das OLAF nutzt diese Informationen nicht nur für seine eigenen Untersuchungen, sondern gibt sie über Datenbanken und Anwendungen auch weiter: an andere Kommissionsdienststellen über das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten und an die EU-Mitgliedstaaten über das Früherkennungs- und Ausschlusssystem.

Meldung von Unregelmäßigkeiten über das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (IMS)

Das EU-Recht schreibt eine Berichterstattung in den Bereichen vor, in denen die EU finanzielle Unterstützung leistet. Die EU-Mitgliedstaaten müssen der Kommission Fälle von Unregelmäßigkeiten bei den Ausgaben melden, einschließlich mutmaßlicher und festgestellter Betrugsfälle.

Das IMS ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten und Bewerberländern, der Kommission Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausgaben zu melden. Das IMS wird vom OLAF verwaltet. Es enthält Informationen über Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Mitteln, die von den nationalen Behörden verwaltet werden, wie z. B. Mittel aus den Agrar- oder Europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

Alle Dienststellen der Kommission können nach dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ auf das IMS zugreifen, das den folgenden Zwecken dient:

  • Analysen und Berichterstattung (beispielsweise im Anhang des PIF-Berichts),
  • Unterstützung politischer Initiativen,
  • Unterstützung des Fallauswahlprozesses des OLAF,
  • Vorbereitung von Prüfungen,
  • Hilfe bei Entscheidungen über den etwaigen Rechnungsabschluss früherer operationeller Programme,
  • Beantwortung von Fragen des Europäischen Parlaments.

Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES)

Das EDES ist ein System, das von der Kommission eingerichtet wurde, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu verstärken und eine wirtschaftliche Haushaltsführung für direkte und indirekte Ausgaben zu gewährleisten. Es hat am 1. Januar 2016 das Frühwarnsystem und die zentrale Ausschlussdatenbank abgelöst.

Das EDES dient folgenden Zwecken:

  • Gewährleistung der frühzeitigen Erkennung von Risiken, die die finanziellen Interessen der EU bedrohen,
  • Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern vom Erhalt von EU-Geldern,
  • Verhängung von Geldstrafen gegen Wirtschaftsteilnehmer, die gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen.

Anweisungsbefugte können unzuverlässige Antragsteller von EU-Finanzhilfen ausschließen oder als verdächtig kennzeichnen. Grundlage hierfür sind:

  • die Ergebnisse von Untersuchungen des OLAF,
  • die Ergebnisse der von den Organen und Einrichtungen der EU durchgeführten Prüfungen,
  • Berichte über Unregelmäßigkeiten, die von den mit der Durchführung der Ausgabenprogramme der EU befassten mitgliedstaatlichen Behörden und Organisationen (z. B. internationalen Organisationen) aufgedeckt wurden.

Das EDES besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:

  1. Früherkennung

Dieser Teil des EDES enthält Informationen über Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, von denen ein Betrugsrisiko für die finanziellen Interessen der EU ausgehen könnte.

  1. Ausschluss

Dieser Teil des EDES enthält Angaben zu Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, die von direkten und indirekten EU-Finanzhilfen ausgeschlossen worden sind, weil sie beispielsweise:

  • zahlungsunfähig sind,
  • des Betrugs, der Korruption, einer sonstigen schweren Straftat oder einer schwerwiegenden beruflichen Verfehlung für schuldig befunden worden sind,
  • gravierend gegen einen früheren EU-Vertrag verstoßen haben.

Die EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Haushaltsvollzug betrauten Stellen entscheiden nach ihren eigenen Vorschriften, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer im EDES als „ausgeschlossen“ gekennzeichnet ist.

Zugang zum EDES

Alle Anweisungsbefugten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie ihre Bediensteten können nach dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ auf das EDES zugreifen. Mitgliedstaatliche Behörden und Einrichtungen, die für die Umsetzung der Ausgabenprogramme der EU zuständig sind, haben Lesezugriff auf den Ausschluss-Teil des EDES.

Fallsammlungen

Das OLAF erstellt Fallsammlungen anonymisierter Fälle mit besonderer Hervorhebung:

  • von Betrugsindikatoren („rote Fähnchen“),
  • der von Betrügern angewandten Methoden („modus operandi“),
  • bestimmter Arbeitsprozesse, die in einigen Kommissionsdienststellen sowie Organen und Einrichtungen der EU anfällig für Betrug sein könnten.

Die bisher abgedeckten Bereiche umfassen:

  • interne Untersuchungen (2017),
  • Außenhilfen (2012),
  • Strukturfonds (2011),
  • Forschungsprojekte (2010).

Die Fallsammlungen werden interessierten Kommissionsdienststellen und gegebenenfalls anderen Organen und Einrichtungen sowie Behörden der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.

Empfehlungen

Das OLAF richtet Empfehlungen zur Betrugsbekämpfung an die Kommissionsdienststellen sowie an die anderen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Die Empfehlungen des OLAF ergehen:

  • auf der Grundlage von Analysen,
  • im Anschluss an eine Untersuchung,
  • oder als Reaktion auf Vorschläge der Kommission für einen Rechtsakt.

Wenn das OLAF systembedingte Probleme feststellt, kann es die internen Prüfer der Kommission benachrichtigen.

Bisher hat das OLAF unter anderem zu folgenden Bereichen Empfehlungen abgegeben:

  • Verletzung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge,
  • Interessenkonflikte bei der Personaleinstellung oder bei der Mittelzuweisung,
  • Forschungsprojekte (überhöhte Personalkosten, Diebstahl geistigen Eigentums, betrügerische Verwendung von Unternehmensnamen zur Erlangung von Finanzhilfen),
  • Zolltransitverfahren,
  • Unterbewertung von Waren,
  • Erstattung der Umzugskosten von EU-Bediensteten.

Schulungsmaßnahmen

Das OLAF organisiert Schulungsmaßnahmen zum Thema Prävention und Aufdeckung von Betrug für (interne und externe) Prüfer der Kommission und wirkt an Seminaren zur Betrugssensibilisierung in den EU-Mitgliedstaaten und Bewerberländern mit. Außerdem führt das OLAF Grundlagenschulungen über Analyseinstrumente sowie Schulungsmaßnahmen für Finanzsachbearbeiter und Finanzverwalter über Risikoindikatoren durch.