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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Der EU-Haushalt wird zu großen Teilen aus drei Einnahmequellen finanziert, den sogenannten „Eigenmitteln“:

Da diese drei Quellen rund 98 % des EU-Haushalts ausmachen, müssen sie vor Betrug geschützt werden. Das OLAF spielt in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle für die EU, indem es den Zollbetrug bekämpft, eine der am weitesten verbreiteten Betrugsarten, bei dem Unternehmen Zölle, einschließlich Antidumpingzölle, umgehen.

Die Höhe der zu zahlenden Zölle richtet sich nach dem Ursprung und dem Wert der Waren sowie ihrer Einreihung (d. h. dem anzuwendenden Zolltarif). Werden bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren falsche Angaben zu einem dieser Punkte gemacht, so stellt dies Betrug dar. Dies können sein:

  • die falsche Angabe des Warenursprungs
  • die Angabe eines zu niedrigen Warenwerts („Unterfakturierung“)
  • die falsche Einreihung der Waren (falscher Warencode/„KN-Code“)
  • Warenschmuggel (d. h. die Einfuhr von Waren ohne Zollanmeldung)

Die EU und die nationalen Zollbehörden arbeiten eng zusammen und tauschen Informationen aus, um die korrekte Anwendung der EU-Zollvorschriften zu gewährleisten.

Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden

Da Zollbetrug grenzüberschreitend begangen wird, müssen die nationalen Behörden zusammenarbeiten, um Verstöße gegen das Zollrecht zu verhindern, zu untersuchen und zu ahnden. Im EU-Zusammenhang erfolgt dies im Rahmen der „gegenseitigen Amtshilfe“.

Die Vorschriften für diese Zusammenarbeit sind in der Verordnung (EG) Nr. 515/97 festgelegt, deren Schwerpunkt liegt auf dem Austausch von Informationen, insbesondere über verdächtige:

  • natürliche Personen und ihre Bewegungen
  • Orte, an denen Waren gelagert werden
  • Warenbeförderungen
  • Transportmittel

Weitere Formen der Zusammenarbeit sind:

  • verwaltungsrechtliche Untersuchungen, bei denen eine Behörde in einem Mitgliedstaat ihr Pendant in einem anderen Mitgliedstaat um Amtshilfe ersuchen kann
  • spontaner Informationsaustausch, bei dem Behörden relevante Informationen untereinander austauschen, wenn sie dies für erforderlich halten
  • Zusammenarbeit mit der Kommission (OLAF) in Fällen mit EU-Tragweite
  • Gemeinsame Zollaktionen, in deren Rahmen nationale Behörden und das OLAF für einen begrenzten Zeitraum Kontrollen durchführen, um Betrug in bestimmten Hochrisikobereichen zu bekämpfen

Ergänzt werden diese Formen der Zusammenarbeit durch die Verordnung (EU) 2015/1525, mit der:

  • Fristen für die Bereitstellung der benötigten Dokumente für eine Untersuchung durch die nationalen Behörden festgelegt werden (zur Beschleunigung von OLAF-Untersuchungen)
  • die Verwendung der Informationen, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit ausgetauscht werden, als Beweismittel in nationalen Gerichtsverfahren vereinfacht wird

Aufgrund von Entwicklungen, die sich auf die Funktionsweise der Verordnung (EG) Nr. 515/97 auswirken könnten, wurde diese 2023 bewertet. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Bewertung sind in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2023) 428 final und ihrer Zusammenfassung SWD(2023) 429 final zusammengefasst.

Um Zollbetrug auf nationaler und europäischer Ebene aufzudecken und zu untersuchen, nutzen die nationalen Behörden und die Ermittler des OLAF Datenbanken und IT-Tools zur Erfassung und zum raschen Austausch von Daten.

Einige dieser Tools wurden im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 515/97 eingerichtet, unter anderem die Datenbanken, auf die über das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (eine Plattform für den sicheren Austausch zwischen Behörden) zugegriffen werden kann:

  • ZIS – verfolgt Beförderungen von Waren in die und aus der EU
  • FIDE – hilft den Behörden bei der Suche nach der für ihren Fall relevanten ausländischen Behörde
  • CSM – verfolgt die Bewegungen von Containern in die und aus der EU
  • IET – Daten über Waren, die in die, aus der und durch die EU befördert werden
  • VOCU – Kommunikationssystem für den sicheren Austausch von Informationen im Rahmen Gemeinsamer Zollaktionen

ZIS – Zollinformationssystem

Das ZIS ist eine sichere zentrale Datenbank, auf die die nationalen Behörden und das OLAF zugreifen können, um Daten über Waren, die in die und aus der EU verbracht werden, auszutauschen.

Sie enthält außerdem Informationen über mutmaßliche oder nachgewiesene Verstöße und Betrugsfälle, einschließlich über Zollermittlungen, sowie Ersuchen um das Ergreifen spezifischer Maßnahmen.

Die Daten betreffen:

  • Waren
  • Transportmittel
  • Unternehmen
  • natürliche Personen
  • Betrugstrends
  • die Verfügbarkeit von Fachwissen
  • Zurückhaltung, Beschlagnahme, Einziehung von Waren
  • Zurückhaltung, Beschlagnahme, Einziehung von Barmitteln

Weitere Informationen zu den Datentypen und Vorgängen, die in das System eingegeben werden können, sind der Verordnung (EG) Nr. 515/97, der Verordnung (EU) 2016/757 und der Verordnung (EU) 2016/346 zu entnehmen.

FIDE – Aktennachweissystem für Zollzwecke

FIDE kann vom OLAF und von den nationalen Behörden verwendet werden, um im Zuge von Ermittlungen von Einzelpersonen oder Unternehmen Behörden in anderen EU-Ländern zu finden, die dieselben Fälle untersuchen oder untersucht haben.

CSM – Register der Containerstatusmeldungen 

Das CSM enthält Informationen über die Beförderung von Containern in die und aus der EU, die von Seeverkehrsunternehmen gemeldet werden. Für Container, die die EU verlassen, werden nur Daten von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Energieerzeugnisse usw.) registriert.

In der Verordnung (EU) 2016/345 ist festgelegt, wann, in welchem Format und wie (Übermittlungsmethode) die Beförderer Meldungen übermitteln müssen.

IET – Ein-, Aus- und Durchfuhrregister

In den IET-Datenbanken werden Daten über Waren erfasst, die in die, aus der oder durch die EU verbracht werden (für die Ausfuhr werden lediglich Daten über verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Alkohol und Energieerzeugnisse erfasst).

Zollbedienstete und OLAF-Analysten können die Informationen aus dem IET mit dem CSM (und umgekehrt) abgleichen, um verdächtige Sendungen besser verfolgen und Zollbetrug aufdecken zu können.

VOCU – Virtuelle Einheit zur Koordinierung von Zollaktionen 

VOCU wird für den sicheren Austausch von Erkenntnissen und operationellen Informationen während Gemeinsamer Zollaktionen verwendet. Die Anwendung steht den Beteiligten an einer Aktion – einschließlich den zuständigen Behörden von EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern, der Europäischen Kommission (einschließlich OLAF) und anderen beteiligten Organisationen – rund um die Uhr zur Verfügung.  

Andere Tools

Die Kommission hat gemeinsam mit der Gemeinsamen Forschungsstelle weitere Analysetools entwickelt, um verdächtige Aktivitäten im Zollbereich zu überwachen und zu ermitteln. Sie erlauben es den nationalen Behörden:

  • die verfügbaren Daten und Datenquellen bestmöglich zu nutzen
  • ihre Analysekapazitäten zur Bekämpfung von Zollbetrug zu stärken

Außerdem hat das OLAF eine Expertengemeinschaft mit den Zollbehörden der EU-Länder geschaffen, um die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verbessern und den Zollbetrug wirksamer zu bekämpfen.

Weiterführende Informationen:

EU-Zollfahnder erhalten neue wirksame Instrumente zur Betrugsbekämpfung

Die Reise eines Containers in die EU – neue Instrumente zur Betrugsbekämpfung 

Jahresbericht der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der EU