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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Der EU-Haushalt wird größtenteils aus drei Einnahmequellen finanziert, die als „Eigenmittel“ bezeichnet werden:

Da diese drei Quellen rund 98 % des EU-Haushalts ausmachen, ist es von entscheidender Bedeutung, sie vor Betrug zu schützen. Das OLAF spielt im Namen der EU eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Zollbetrugs, einer der häufigsten Arten des Betrugs, bei dem Unternehmen Zölle (z. B. Antidumpingzölle) umgehen.

Die Zölle richten sich nach dem Ursprung und Wert der Waren und ihrer Einreihung (dem anzuwendenden Zolltarif). Die Fälschung eines dieser Faktoren bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Produkten ist Betrug. Hierzu zählen:

  • falsche Angaben in Bezug auf den Ursprung der Waren,
  • die Angabe eines niedrigeren Werts der Waren („Unterbewertung“),
  • die falsche Einreihung der Waren (falscher Warencode/„KN-Code“),
  • das Schmuggeln von Waren (d. h. die Einfuhr/Ausfuhr ohne Zollanmeldung).

Um sicherzustellen, dass die EU-Zollvorschriften richtig angewendet werden, arbeiten die EU und die nationalen Zollbehörden eng zusammen und tauschen Informationen aus.

Zusammenarbeit der Zollbehörden

Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters des Zollbetrugs müssen die nationalen Behörden zusammenarbeiten, um Verstöße gegen die Zollgesetzgebung zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Im EU-Kontext wird dies als „gegenseitige Amtshilfe“ bezeichnet.

Die Regeln für diese Zusammenarbeit sind in der Verordnung (EG) Nr. 515/97 festgelegt (die derzeit evaluiert wird). Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Austausch von Informationen, unter anderem über verdächtige:

  • Personen und Ortsveränderungen dieser Personen,
  • Orte, an denen Warenlager eingerichtet werden,
  • Warenbewegungen,
  • Beförderungsmittel.

Andere Formen der Zusammenarbeit umfassen:

  • behördliche Ermittlungen – eine Behörde in einem Mitgliedstaat kann an ihre Entsprechung in einem anderen Mitgliedstaat ein Amtshilfeersuchen richten,
  • den Informationsaustausch ohne Antrag – die Behörden tauschen, immer wenn Bedarf besteht, relevante Informationen untereinander aus,
  • die Zusammenarbeit mit der Kommission (OLAF) – wenn der Fall eine EU-Dimension aufweist,
  • gemeinsame Zollaktionen (GZA) – die nationalen Behörden und das OLAF führen bestimmte Kontrollen von begrenzter Dauer durch, um Betrug in bestimmten Hochrisikobereichen zu bekämpfen.

All dies wird durch die Verordnung (EU) 2015/1525 ergänzt, mit der:

  • den nationalen Behörden Fristen für die Bereitstellung von Dokumenten gesetzt werden, die für eine Untersuchung erforderlich sind (um zur Beschleunigung der Untersuchungen des OLAF beizutragen),
  • die Verwendung der im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarungen erhaltenen Informationen als Beweismittel in nationalen Gerichtsverfahren erleichtert wird.

Instrumente für den Informationsaustausch

Um Zollbetrug auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU aufzudecken und zu untersuchen, werden von den nationalen Behörden und den Untersuchungsbeauftragten des OLAF Datenbanken und IT-Tools für die Datenerfassung und den raschen Datenaustausch genutzt.

Einige davon wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 515/97 eingeführt, darunter eine Reihe von Datenbanken, die über das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (eine Plattform für den sicheren Informationsaustausch zwischen Behörden) zugänglich sind:

  • ZIS – mit dem Zollinformationssystem wird der Warenverkehr in die und aus der EU überwacht,
  • ANS – das Aktennachweissystem für Zollzwecke hilft den Behörden bei der Suche nach dem entsprechenden ausländischen Ansprechpartner für einen Fall,
  • CSM – mit dem CSM-Register werden die Container überwacht, die in die EU und aus der EU verbracht werden,
  • IET – das Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandregister enthält Daten über die Ein- und Ausfuhr von Waren in die und aus der EU sowie den Versand von Waren innerhalb der EU.

ZIS – Zollinformationssystem

Das ZIS ist eine sichere zentrale Datenbank, auf die die nationalen Zollbehörden und das OLAF zugreifen können. Es ermöglicht ihnen den Austausch von Daten über Warenbewegungen in die und aus der EU.

Es enthält auch Informationen über mutmaßliche oder festgestellte Verstöße und Zollbetrug, einschließlich Zollermittlungen, sowie Ersuchen betreffend die Ergreifung bestimmter Maßnahmen.

Die Daten im System können sich beziehen auf:

  • Waren,
  • Transportmittel,
  • Unternehmen,
  • Personen,
  • die Tendenzen bei Betrugspraktiken,
  • die Verfügbarkeit von Sachkenntnis,
  • die Einbehaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Waren,
  • die Einbehaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln.

Für weitere Informationen über die Arten von Daten und Vorgängen, die in das System eingegeben werden können, siehe die Verordnung (EG) Nr. 515/97, die delegierte Verordnung (EU) 2016/757 und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/346.

ANS – Aktennachweissystem für Zollzwecke

Bei Ermittlungen gegen Einzelpersonen und Unternehmen können das OLAF und die nationalen Behörden das ANS nutzen, um Behörden in anderen EU-Ländern zu finden, die in denselben Fällen ermitteln oder ermittelt haben.

CSM – Containerstatusmeldungen 

Das CSM-Register enthält – in Form von Meldungen von Beförderungsunternehmen des Seeverkehrs – Informationen über die Bewegungen von Containern, die in die EU oder aus der EU verbracht werden. Bei Containern, die aus der EU verbracht werden, beziehen sich die Daten nur auf verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol, Energieerzeugnisse usw.).

Die Einzelheiten darüber, wann Beförderer eine CSM zu übermitteln haben, in welchem Format und wie (die Übermittlungsmethode), sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/345 festgelegt.

IET – Einfuhr, Ausfuhr und Versand

In den IET-Datenbanken werden Daten über Waren erfasst, die in die EU eingeführt, aus der EU ausgeführt und innerhalb der EU versendet werden (bei Ausfuhren werden nur Daten über verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Alkohol und Energieerzeugnisse erfasst).

Zollbeamte und OLAF-Analysten sind in der Lage, die Informationen aus dem IET-Register mit den Informationen aus dem CSM-Register abzugleichen (und umgekehrt), um verdächtige Sendungen besser (rück-)verfolgen und Zollbetrug aufdecken zu können.

Sonstige Instrumente

Die Kommission hat zusammen mit der Gemeinsamen Forschungsstelle weitere Analyseinstrumente entwickelt, um verdächtige Zollaktivitäten zu überwachen und zu erkennen, und arbeitet derzeit an einem Projekt zur Analyse von Zolldaten. Dies wird es den nationalen Behörden ermöglichen:

  • die ihnen zur Verfügung stehenden Daten und Datenquellen bestmöglich zu nutzen,
  • ihre analytischen Kapazitäten bei der Bekämpfung von Zollbetrug zu stärken.

Das Ziel besteht darin, eine Gemeinschaft von Sachverständigen auf diesem Gebiet zwischen der Kommission und den EU-Ländern aufzubauen, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verbessern und letztlich den Kampf gegen Zollbetrug wirksamer zu gestalten.

Weiterführende Informationen:

EU-Zollfahnder erhalten neue und wirksamere Instrumente zur Betrugsbekämpfung

Die Reise eines Containers in die EU: neue Zollinstrumente zur Betrugsbekämpfung 

Jahresbericht der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der EU