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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen
Pressemitteilung1. September 2016Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

EU-Zollfahnder erhalten neue und wirksamere Instrumente zur Betrugsbekämpfung

01/09/2016

PRESSEMITTEILUNG Nr. 16/2016

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Man stelle sich einmal folgendes Szenario vor: Die Europäische Union verhängt Antidumpingzölle auf die Einfuhr eines bestimmten Produkts, z. B. von Sonnenbrillen, aus einem asiatischen Land. Daraufhin gehen die Einfuhren aus diesem Land von heute auf morgen drastisch zurück, gleichzeitig legen die Sonnenbrillen-Importe aus einem Nachbarland aber deutlich zu. Ob das nur ein Zufall ist? Nicht für die Untersuchungsbeamten des OLAF, die mit modernsten elektronischen Hilfsmitteln feststellten, dass hier Betrüger am Werk sind, die durch falsche Ursprungsbezeichnungen der Waren Zölle umgehen wollten.

Bei solchen grenzüberschreitenden Fällen ist der Zugang zu umfassenden Informationen über die gesamte Route einer bestimmten Lieferung entscheidend. Ab dem 1. September stehen den Zollfahndern in der gesamten Europäischen Union neue elektronische Hilfsmittel zur wirksameren Bekämpfung von Zollbetrug zur Verfügung. Im Rahmen einer Überarbeitung der Zollvorschriften erhalten die Behörden Zugang zu neuen IT-Systemen, die den Transport von Containern auf Schiffen aufzeichnen und Informationen über alle Waren sammeln, die in die EU eingeführt, durchgeführt oder ausgeführt werden. Diese neuen Instrumente werden es der EU und ihren Mitgliedstaaten erleichtern, verdächtige Frachtsendungen aufzudecken und zurückzuverfolgen und so Zollbetrug auf die Spur zu kommen.

„Zollbetrug stellt eine Belastung für die öffentlichen Haushalte dar. Dem müssen wir entschlossen und wirksam entgegentreten“, erklärte Kristalina Georgieva, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, anlässlich einer Stellungnahme zu den neuen Zollvorschriften. „Dank der neuen IT-Instrumente sind die Behörden fortan besser gerüstet, um dieser Herausforderung zu begegnen, ohne den legalen Handel zu beeinträchtigen“, fügte sie hinzu.

Zollbetrug – beispielsweise falsche Ursprungsangaben, Deklaration eines zu niedrigen Warenwerts oder die falsche zolltarifliche Einreihung eingeführter Waren – schadet den finanziellen Interessen der EU in erheblichem Maße. Da Zollbetrug stets auf transnationaler Ebene auftritt, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Zollverwaltungen von entscheidender Bedeutung.

Mit Blick auf die heute in Kraft tretenden geänderten Rechtsvorschriften wurden zwei neue Datenbanken eingerichtet. Erstens erhalten die Zollermittler Zugang zu einem neuen Containerstatusmeldungsverzeichnis, in dem Meldungen über den Transport von Containern auf Schiffen gespeichert werden. Diese Statusmeldungen werden direkt von den Seefrachtunternehmen an das Verzeichnis übermittelt. Zweitens wurde ein Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitregister entwickelt, in dem Daten über den entsprechenden Warenverkehr in Bezug auf die Europäische Union erfasst werden. Ausfuhrdaten werden allerdings nur für sensible Waren wie Tabak, Alkohol und Kraftstoffe erhoben. Die Zollbeamten und die zuständigen Mitarbeiter des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) können zudem Angaben aus den beiden Datenbanken miteinander abgleichen, um Betrug auf die Spur zu kommen. Diese neuen Instrumente werden den nationalen Zollbehörden und dem OLAF die Daten- und Informationsanalyse und somit die Betrugsaufdeckung erheblich erleichtern.

Die geänderten Vorschriften tragen ferner zur Beschleunigung der Untersuchungen des OLAF bei, weil den Mitgliedstaaten darin Fristen für die Übermittlung untersuchungsrelevanter Unterlagen gesetzt werden. Außerdem erleichtern sie die Verwendung von Informationen, die auf der Grundlage der gegenseitigen Amtshilfe bereitgestellt werden, als Beweismittel in nationalen Gerichtsverfahren.

Hintergrund:

Die oben genannten EU-Vorschriften bilden die Rechtsgrundlage für die gegenseitige Amtshilfe und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, wenn es um die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Zollbetrug geht. Auf Basis derselben Rechtsgrundlage führen das OLAF und die Zollbehörden der Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer regelmäßig gemeinsame Zollaktionen durch.

Auftrag, Mandat und Zuständigkeiten des OLAF

Das OLAF hat die Aufgabe, Betrug im Zusammenhang mit EU-Mitteln aufzudecken, zu untersuchen und zu unterbinden.

Das OLAF erfüllt seinen Auftrag, indem es:

  • unabhängige Untersuchungen von Betrug und Korruption im Zusammenhang mit EU-Mitteln durchführt, um sicherzustellen, dass das Geld der Steuerzahler in der EU Projekten zugutekommt, die Arbeitsplätze und Wachstum in Europa schaffen;
  • bei schwerwiegendem Fehlverhalten von Bediensteten und Mitgliedern der EU-Organe und -Einrichtungen Untersuchungen durchführt und so zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in diese Organe und Einrichtungen beiträgt;
  • eine solide EU-Betrugsbekämpfungspolitik entwickelt.

Im Rahmen seiner unabhängigen Untersuchungsfunktion kann das OLAF Sachverhalte im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und anderen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Straftaten in folgenden Bereichen untersuchen:

  • sämtliche EU-Ausgaben: Die wichtigsten Ausgabenkategorien sind die Strukturfonds, die Agrarpolitik und Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums, direkte Ausgaben und Außenhilfe;
  • einige Bereiche der EU-Einnahmen, hauptsächlich Zölle;
  • bei Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten von Bediensteten und Mitgliedern der EU-Organe und -Einrichtungen.

 

Weitere Auskünfte
Alina BUREA                                                        
Sprecherin                                                      
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)                      
Tel.: +32 229-57336                             
E-Mail: olaf-mediaatec [dot] europa [dot] eu (olaf-media[at]ec[dot]europa[dot]eu)                       
http://ec.europa.eu/anti-fraud     

Silvana ENCULESCU
Stellvertretende Sprecherin
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Tel.: +32(0)2 29-81764
E-Mail: olaf-mediaatec [dot] europa [dot] eu (olaf-media[at]ec[dot]europa[dot]eu)
http://ec.europa.eu/anti-fraud

Headline image: iStock.com/vale_t

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. September 2016
Autor
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
News type
OLAF press release